Jugendliche

Flexible Hilfen

Die flexiblen ambulanten Erziehungshilfen unterstützen Kinder, Jugendliche und ihre Familien in ihrem Lebensumfeld. Art und Umfang der Hilfe werden für jeden Einzelfall individuell mit den Beteiligten und dem zuständigen Jugendamt abgestimmt und vereinbart.

Formen der flexiblen ambulanten Erziehungshilfen sind u. a. die Sozialpädagogische Familienhilfe oder die Erziehungsbeistandschaft:

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) unterstützt Familien durch alltags- und lebenspraktische Hilfen in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Durch eine ressourcenorientierte Betreuung und Begleitung der Familie sollen die Fähigkeiten zur Problemlösung und Alltagsbewältigung gestärkt bzw. wiedergewonnen werden.

Die Erziehungsbeistandschaft unterstützt das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und fördert seine Verselbständigung unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie. In der Erziehungsbeistandschaft liegt der Schwerpunkt auf der individuell begleitenden Arbeit mit dem jeweiligen Kind oder Jugendlichen. Begleitung und Beratung der Eltern bzw. gemeinsame Familiengespräche ergänzen die Arbeit.

Bei beiden Hilfeformen werden die unterstützenden persönlichen, sozialen, materiellen und infrastrukurellen Ressourcen (Sozialraum) erkundet und genutzt.

Der Veränderungswille der Betroffenen ist Voraussetzung für die Arbeit und wird aufgegriffen. Gemeinsam werden mit der Familie Lösungen entwickelt und begleitet. Im Graubereich oder Gefährdungsbereich werden die Aufträge bzw. Auflagen des Jugendamtes an die Familie fachlich begleitet und kontrolliert.

Die Hilfe findet in der Regel als aufsuchende Hilfeform im Haushalt der Familie und unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes und ggf. anderer beteiligter Kooperationspartner statt.

Die Ziele und Inhalte, der Betreuungsverlauf und die Dauer der Hilfen richten sich individuell nach den Problemstellungen der Kinder/Jugendlichen und der Familien. Sie werden jeweils im Hilfeplanverfahren mit dem zuständigen Allgemeinen Sozialdienst als fallführender Stelle und den Betroffenen abgestimmt und vereinbart.

Kontakt

Svenja Büscher

SCI-Jugendhilfebüro

Landwehrstraße 14
47441 Moers

Tel.: (0 28 41) 8 88 06 06
E-Mail: svenja-buescher@sci-moers.de

Downloads

Leistungsbeschreibung Erziehungsbeistand

(pdf, 400,93 kB)

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Leistungsbeschreibung Clearing

(pdf, 138,52 kB)

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